|
|
 |
| |
Ausbildung
zum
Begleithund
Die Begleithundeausbildung macht durch eine liebevolle, aber konsequente Erziehung aus jedem Hund einen überall gern gesehenen Familien-
begleithund. |
 |
| |
Er beherrscht beispielsweise die grundlegenden Befehle wie Sitz, Platz, Steh, Bleib und Voraus, so dass er brav vor dem Geschäft auf
Frauchen oder Herrchen wartet, im Restaurant liegen bleibt ohne die anderen Gäste zu belästigen, von Umweltreizen wie Autos, Radfahrern, Mopeds und Personengruppen unbeeindruckt und unbeeinflussbar bleibt. |
| |
 |
| |
Die Ausbildung schließt mit der BGVP (Begleithunde-Gehorsam-Verkehrssicherheits-Prüfung)
ab. Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
Sachkundenachweis nach dem Landeshundegesetz NRW, dem Stadtgang, bei dem sich der Hund im Straßenverkehr als Verkehrsteilnehmer präsentieren muss, der andere nicht belästigt oder gefährdet und der praktischen Gehorsamsprüfung auf dem Hundeplatz.
Der Hund erhält nach bestandener Prüfung einen Begleithundepass mit Lichtbild, der als Identitätsnachweis des Hundes dient. Diese Prüfung ist Voraussetzung für die Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht nach §5 Abs.3 LHundG NRW. Eine solche Befreiung wiederum kann nur bei der Stadt selbst erlangt werden.
|
| |
Hier die Kommandos:
"Hier"
und das anschließende "Vorsitz" |
 |
|
Übungszeit für die Begleithundeausbildung:
Samstags, 14.00 Uhr bis 15.15 Uhr
Mittwochs, 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr, bitte Winterpause beachten! |
|